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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.1987 - 1 Ta 75/87   

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https://dejure.org/1987,7824
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.1987 - 1 Ta 75/87 (https://dejure.org/1987,7824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.1987 - 1 Ta 75/87 (https://dejure.org/1987,7824)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 1987 - 1 Ta 75/87 (https://dejure.org/1987,7824)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Bestandsstreitigkeiten; Wirtschaftliches Interesse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Gleichfalls unberücksichtigt bleiben das Alter des Arbeitnehmers, dessen Familienstand, die Zahl der Kinder sowie die Schwierigkeit des Prozesses (a.A. etwa LAG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 22. Januar 1980 AnwBl 1981, 35 ; nicht mehr auf die Schwierigkeit des Prozesses abstellend dann Beschluß vom 23. April 1987 - 1 Ta 75/87 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 65), desgleichen die wirtschaftliche und soziale Stellung des Arbeitnehmers sowie die Berufstätigkeit des Ehepartners (a.A. etwa LAG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 23. April 1987, a.a.O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 9 Ta 207/04

    Gegenstandswert bei Kündigung

    Soweit die Beschwerdeführerin die Auffassung vertritt, es handele sich bei dem Vierteljahresentgelt im Sinne von § 12, VII S. 1 ArbGG nicht um einen Höchst-, sondern um einen Regelwert, folgt dem die Beschwerdekammer nicht und hält an der bisherigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 19.07.1985 - 1 Ta 160/85 - = LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert Nr. 40; Beschluss vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 - = LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert Nr. 54; Beschluss vom 23.04.1987 - 1 Ta 75/87 - = LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert Nr. 65) fest.
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

    Gleichfalls unberücksichtigt bleiben das Alter des Arbeitnehmers, dessen Familienstand, die Zahl der Kinder sowie die Schwierigkeit des Prozesses (a.A. etwa LAG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 22. Januar 1980 AnwBl 1981, 35 ; nicht mehr auf die Schwierigkeit des Prozesses abstellend dann Beschluß vom 23. April 1987 -- 1 Ta 75/87 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 65), desgleichen die wirtschaftliche und soziale Stellung des Arbeitnehmers sowie die Berufstätigkeit des Ehepartners (a.A. etwa LAG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 23. April 1987, a.a.O.).
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